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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 660827 | ||
Datum | 03.01.2011 13:10 MSG-Nr: [ 660827 ] | 3814 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Bisher vergleichen die Protagonisten des Gemischtwarenobstladens aber höchstens die Endverbraucher-Preise im Einzelabsatz von Kürbissen (C1(E)) mit überreifen Äpfeln (FW-Fahrerlaubnis)... Oh, Verzeihung. Ich war nicht bei "Feuerwehrführerschein contra regulärem Führerschein". Ich war bei der strafrechtlichen Verwantwortung des Ausbilders/Fahrlehrers. (Der Fakt des Feuerwehrführerscheines wurde ja geschaffen. Nicht von mir. Ich finde das auch nicht gut. Aber den Fakt des Fw-Führerscheines gibt es jetzt nunmal. Egal, was man davon hält, egal ob man selbst davon gebrauch macht). Ich werde dann wohl zurück zum Thema "Feuerwehrführerschein contra regulärem Führerschein" wechseln. Das ist eh einfacher, da ich dagegen bin. | ||||
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