Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B1 - B3 | 10 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 660869 |
Datum | 03.01.2011 20:57 MSG-Nr: [ 660869 ] | 16277 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Geschrieben von Christian TrachternachWeitergehend: B 4
Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst, Zugführerlehrgang, Verbandsführer, Orgl, Lehrinhalte von B1-B3, für aufsteiger aus dem mittleren Dienst: 12 Monate Ausbildungsdauer, für studierte Quereinsteiger 24 Monate Ausbildungsdauer (dann mit RS Ausbildung!).
Bei Quereinsteigern ist der RettSan-Lehrgang in der Ausbildung mittlerweile verpflichtend drinnen?
Der letzte mir bekannte Stand ist so ein "halberRettSan".
Sprich RettSan-Theorie, 80hRTW, 80h Krankenhaus.
Das führte ja dann beim IdF dazu, dass die einen "ABschnittsleiter REttungsdienst", die anderen, i.d.R. ebend die Aufsteiger, "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" machen.
Und dass die Quereinsteiger i.d.R. formal gar keine Rettungsdienstliche Ausbildung machen. Außer die Ausbildende Schule macht am Ende der RettSan-Theorie mit denen eine Rettungshelfer-Prüfung und bescheinigt den Rettungshelfer nach RettAPO-NRW nach der Absolvierung des RTW-Ausbildungsteiles entsprechend.
Grüße, Manuel
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