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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ärger in der FW Albstadt | 27 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 661757 | ||
Datum | 09.01.2011 14:30 MSG-Nr: [ 661757 ] | 9000 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer konkreter gefragt: und gegen wen genau kann man da Anzeige erstatten? ... grundsätzlich, wenn ich der Ansicht bin das etwas nicht rechtens ist, das ich oder die Allgemeinheit davon negativ betroffen sind, und ich das polizeilich überprüfen lassen möchte, dann sollte ich Beweise für meine Vermutungen beibringen können aus denen hervor geht wer verantwortlich ist. Daraus ergibt sich dann das ich nicht pauschal gegen "die Feuerwehr" Anzeige erstatten werde, sondern gegen die Personen X,Y, denen ich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr (oder einer anderen Organisation) beträchtliches Fehlverhalten vorwerfe. Es obliegt dann der Polizei/Staatsanwaltschaft aufgrund der von mir vorgebrachten Beweise diese Anzeige im erstatteten Umfang zu verwerfen/bearbeiten/auszuweiten. Freundliche Grüße Ralf Röhling | ||||
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