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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Überdruck - in welchen Ländern 'vorgeschrieben'? | 124 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 661923 | ||
Datum | 10.01.2011 04:38 MSG-Nr: [ 661923 ] | 65629 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieviele Atemschutzunfälle sind eigentlich bei www.atemschutzunfaelle.eu registriert, wo eine Maskenundichtheit eines Normaldruck-PA die Ursache war? Zumindest ein Zwischenfall ist bekannt, wobei natuerlich die nicht korrekte Maskenwahl auch eine Rolle spielte. Neben akuten Situationen wuerde ich auch den Aspekt der chronischen Schaedigung nicht ausser Acht lassen wollen. Habe erst kuerzlich von ersten Forschungsergebnissen zur Schadstoffaufnahme bei Brandeinsatzen ueber die Haut gehoert (durch die PSA hindurch), aehnliches koennte ich mir ueber die Atemwege vorstellen. Hier sieht man mal wieder (auch sehr plastisch zu erkennen an deinem verlinkten Bsp. zum durchschnittlichen "Wissens"stand) wie dringend eine anwendungsnahe "Feuerwehr-Forschung" in Deutschland fehlt... die moegliche Schadstoffaufnahme durch ND-PA waere da doch ein schones Thema (falls es sowas schon gab, bitte ich um Hinweise und will nix gesagt haben). Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn die Basics sicher sitzen und auch immer so genutzt werden kann man darüber nachdenken, wo man mit welchem Aufwand welches Mehr an Sicherheit wodurch erzeugen kann... Wem sagst du das ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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