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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Videoaufnahmen | 26 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 661926 | ||
Datum | 10.01.2011 07:54 MSG-Nr: [ 661926 ] | 8030 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Schreiber Gibts dazu eigentlich irgendwelche Quellen? Ich nehm jetzt mal Wiki (ja ich weiß), mit den Begriffen kannst du gut im Netz recherchieren. Grundlagen zu deiner Frage: Panoramafreiheit (UrhG) Abgebildete Personen als Beiwerk (§23 KunstUrhG) Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) Personen der Zeitgeschichte (§23 KunstUrhG) Geschrieben von Markus Schreiber Bei einem Einsatz kann ich mir die Begründung "Person der Zeitgeschichte" sehr gut vorstellen, bei einer Übung dann allerdings weniger. Warum nicht? Wo soll denn der Unterschied sein, sofern du eine Übung der FW XY und nicht "Max Mustermann bei der Feuerwehr" fotografierst? Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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