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RubrikAusbildung zurück
ThemaWie sieht der Lehrgang Ausbilder Grundausbildung/Truppführer aus???16 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern662695
Datum16.01.2011 10:09      MSG-Nr: [ 662695 ]4462 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Pfeifferwie die Ausbildereignungsprüfung der IHK, Volkshochschule oder Lehrgänge bei anderen Organisationen.


Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung(Ausbildung durch Ausbildung) vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt. Ein bestimmtes Mindestalter gibt es (rein rechtlich) auch nicht.
Persönliche Eignung:
Hier wird nach dem Ausschlussprinzip vorgegangen: Man unterstellt, dass der Ausbilder persönlich geeignet ist, es sei denn, er hat wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Ausführungsbestimmungen verstoßen oder darf Jugendliche nicht beschäftigen. Verbote Jugendliche zu beschäftigen, enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie betreffen vor allem Personen, die straffällig geworden sind.

Für Ausbildungsverhältnisse zwischen dem 1. August 2003 bis einschließlich 31. Juli 2009 waren Ausbilder nach § 7 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit.
Mit Wirkung zum 1. August 2009 ist wieder der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zu führen. Die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist inhaltlich und strukturell überarbeitet worden und gilt für alle Ausbildungsbetriebe, mit Ausnahme des Bereichs der freien Berufe. Alle "Alt"-Ausbilder sind auch zukünftig vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung befreit, aber nur, wenn keine Beanstandungen aufgetreten sind und keine Auflagen erteilt wurden. Das betrifft die eingetragenen (!) Ausbilder, die während des Aussetzungszeitraums von 2003 bis 2009 ausgebildet und die AEVO-Prüfung nicht abgelegt haben.

Die Rolle des Ausbilders:

n der Ausbildung wird vermehrt in Projekten gearbeitet und somit werden die Auszubildenden in den Lernprozessen zu selbstbestimmten und sich selbstorganisierenden Akteuren. Der Ausbilder kann seine klassischen Rollen des Anweisers und Unterweisers, des Beurteilers und Entscheiders weitgehend verlassen und ist zudem nicht mehr die Hauptinformationsquelle für die Lernenden. Er nimmt eine neue Rolle an und wird zum Organisator, Lernberater, Moderator und Informator. Das Hauptgewicht der Arbeit liegt dabei auf Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung und Unterstützung der Lernenden (Lernprozessbegleiter). Zu seinen Aufgaben gehören die Entwicklung von Fachkompetenz. Methodenkompetenz, Persönlichkeitskompetenz und Sozialkompetenz.,


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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 15.01.2011 19:44 Ralf7 S.7, Schwörstadt
 15.01.2011 21:11 Mich7ael7 W.7, Engen
 15.01.2011 22:43 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 15.01.2011 22:57 ., Kirchheim unter Teck
 15.01.2011 22:58 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 15.01.2011 23:27 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.01.2011 00:15 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 16.01.2011 00:35 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.01.2011 11:12 ., Kirchheim unter Teck
 16.01.2011 13:55 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.01.2011 14:29 ., Kirchheim unter Teck
 17.01.2011 09:26 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 17.01.2011 09:50 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
 17.01.2011 21:57 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.01.2011 10:09 ., München
 16.01.2011 12:13 Mich7ael7 W.7, Engen

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