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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMotorweiterlaufschaltung9 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW663356
Datum19.01.2011 22:41      MSG-Nr: [ 663356 ]5029 x gelesen

Definitiv nicht verboten. Das ist ein Gerücht! Entstanden ist es, weil die Streifenwägen diese Schaltung wieder abgeschafft haben. Hintergrund war aber nicht die doch so verbotene Technik, sondern die Kosten bei Leasingfahrzeugen, welche bei einer derartigen Schaltung im Anschluss wieder teuer zurückgerüstet werden müssten (Loch im Armaturenbrett u.s.w.)

Ich denke oft daran zurück und vermisse den Schalter wirklich!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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