Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 663393 |
Datum | 20.01.2011 12:59 MSG-Nr: [ 663393 ] | 21570 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Kreisbrandinspektor
Berufsfeuerwehr
Das müsste doch alles in der FwDV 100 stehen.
Geschrieben von ---FwDV 100--- 3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden. [...]
Ich denke mal nicht, dass es ein Gesetz gibt, welches vorschreibt, dass ein älterer erfahrener Zug- Gruppenführer die Einsatzleitung übernehmen kann.
Ich habe jetzt leider keinen Gesetzestext gefunden, aber ich gehe davon aus, dass nur Wehrführer oder Stadtbrandinspektor (Natürlich auch KBI und BF <- die werden schließlich dafür bezahlt) die Einsatzleitung übernehmen kann.
Zudem finde ich es persönlich auch kritisch, wenn sich ein ZF auf ein 24/50 setzt. Meiner Meinung nach hat er dann die Aufgaben des Schlauchtrupps war zu nehmen und sollte sich nicht einfach aus dem Einsatz heraus lösen. Wenn er das sowieso vor hat, soll er gleich mit einem ELW fahrn ;)
MkG
Johannes
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
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., Dinslaken | |