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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaZusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN]6 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen663836
Datum23.01.2011 15:00      MSG-Nr: [ 663836 ]2891 x gelesen

Geschrieben von Florian SchultheisIm §14 HUrlVO steht ja die Bemessung des Zusatzurlaubs für Nachtdienstarbeit drin.

Woraus ist denn ersichtlich, welcher Absatz für uns gilt?
Ist es Abs. 2 oder Abs. 3 der für die Berechnung zum tragen kommt?

Teilweise bekämen Leute dann nämlich keinen oder weniger Urlaub. Je nach Berechnung.


Hallo,
ich komm zwar nicht aus Hessen, aber in Verbindung mit Abs. 8 sieht die Sache doch ganz anders aus.

Gruß
Heinrich



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 23.01.2011 14:12 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 23.01.2011 15:00 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 23.01.2011 16:02 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 00:22 Bach7 R.7, Weitolshausen
 24.01.2011 21:57 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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