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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaZusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN]6 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen663847
Datum23.01.2011 16:02      MSG-Nr: [ 663847 ]2807 x gelesen

Ja...nee...
Natürlich geht es nur um die tatsächlich geleisteten Stunden (quasi von Alarm bis wieder zurück auf der Wache), nicht die Zeit die wir anwesend sind, aber "ruhen".

Geschrieben von ---HUrlVO §14 (8)--- Abs. 1 bis 6 gelten nicht für Beamtinnen und Beamte,

1. die nach einem Schichtplan eingesetzt sind, der für den Regelfall Schichten von vierundzwanzig Stunden Dauer vorsieht,
2. [...]an Bord von ruhenden Schiffen aufhalten [...]
3. [...]an Bord von Schiffen [...] zur Bord- und Hafenwache oder zur Ankerwache eingesetzt sind.

Ist die Arbeitszeit nach Satz 1 Nr. 1 in nicht unerheblichem Umfang anders gestaltet, so gelten Abs. 2 bis 7 für Zeiten der Arbeitsleistung (nicht Arbeitsbereitschaft und Ruhezeit).


Nr. 1 sieht ja 24h-Dienste als Regelfall vor - haben wir ja so nicht.


Gruß

Flo

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 23.01.2011 14:12 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 23.01.2011 15:00 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 23.01.2011 16:02 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 00:22 Bach7 R.7, Weitolshausen
 24.01.2011 21:57 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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