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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN] | 6 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 663882 | ||
Datum | 24.01.2011 00:22 MSG-Nr: [ 663882 ] | 2591 x gelesen | ||
Siehe Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 6 und dem letzeten Satz des § 14 der HUrlVO. Das heißt: bei 150 Stunden aktiver Arbeit (keine Einsatzbereitschaft) während der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Jahr 2010, steht Dir ein Tag Zusatzurlaub im Jahr 2011 zu 300 Std. = 2 Tage Zusatzurlaub 450 Std. = 3 Tage Zusatzurlaub 600 Std. = 4 Tage Zusatzurlaub praktisch bedeutet das ca. 2 Std. Arbeits- /Einsatztätigkeit pro geleisteter Schicht im Jahr, in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Bei einem Dienstplan mit 56 Std./Woche und dem entsprechenden Ausgleich bei einer 48 h/Regelung. Mann müsste schon beinahe jede Nacht einige Stunden Einsatztätigkeit runterreißen, wird wahrscheinlich bei der Besetzung von RTW's bei einer BF funktionieren. Im Löschzug eher nicht. Grµß Rüdiger | ||||
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