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Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaZusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN]6 Beiträge
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen663882
Datum24.01.2011 00:22      MSG-Nr: [ 663882 ]2591 x gelesen

Siehe Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 6 und dem letzeten Satz des § 14 der HUrlVO.

Das heißt: bei 150 Stunden aktiver Arbeit (keine Einsatzbereitschaft) während der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Jahr 2010,
steht Dir ein Tag Zusatzurlaub im Jahr 2011 zu

300 Std. = 2 Tage Zusatzurlaub
450 Std. = 3 Tage Zusatzurlaub
600 Std. = 4 Tage Zusatzurlaub

praktisch bedeutet das ca. 2 Std. Arbeits- /Einsatztätigkeit pro geleisteter Schicht im Jahr, in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr.

Bei einem Dienstplan mit 56 Std./Woche und dem entsprechenden Ausgleich bei einer
48 h/Regelung.

Mann müsste schon beinahe jede Nacht einige Stunden Einsatztätigkeit runterreißen, wird wahrscheinlich bei der Besetzung von RTW's bei einer BF funktionieren. Im Löschzug eher nicht.


Grµß Rüdiger

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 23.01.2011 14:12 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 23.01.2011 15:00 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 23.01.2011 16:02 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 00:22 Bach7 R.7, Weitolshausen
 24.01.2011 21:57 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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