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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 664553 | ||
Datum | 29.01.2011 12:30 MSG-Nr: [ 664553 ] | 129146 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian Wohlfahrt Der Knackpunkt fuer mich ist folgender...Es ist halt nur vom Namen ein (T)LF aber genutzt als LF mit mehr Wasser Und genau da liegt euer Hauptproblem, das von einem Denkfehler kommt, den viele andere auch gemacht haben. Man hat ein TLF beschafft weil scheinbar mancherorts Wasser über alles andere geht wird das Fahrzeug zum LF gepimpt. Ein LF ist aber glücklicherweise erheblich mehr als ein TLF mit 9 Sitzplätzen! Und nun kommt das "böse Erwachen", weil das hü TLF16/25 mit Staffel aus der Norm geflogen ist. Hab ich ein TLF und nutze das auch wie vorgesehen (und nur davon geht der Fachnormenausschuß aus) geht das -an die aktuelle Personalentwicklung angepasst- auch mit 3 Mann. Geschrieben von Christian Wohlfahrt verstehst meine Bedenken??? Ganz ehrlich? Ich nicht! Begründung siehe oben. Geschrieben von Christian Wohlfahrt Dazu kommt noch das der RW faktisch zu gross ist... Ich versteh dein Problem nicht. Ist ein RW erforderlich und muss der alte ersetzt werden so bleibt nunmal nur noch der RW (neu)- RW 1 bzw. RW 2 ist tot, es lebe der RW. Hast du die Normentwicklung eigentlich verpennt? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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