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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz664563
Datum29.01.2011 13:03      MSG-Nr: [ 664563 ]129034 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Geschrieben von Christian WohlfahrtKlar das man kaufen kann was man will oder die VG bezahlen kann aber es wird nur HLF 10/10 dann aber nur das und kein RW-ersatz oder TLF Tr bezuschusst.

    Aber dann hast du doch auch alles was du brauchst:
    Rüstsatz bzw. TH Material auf LF 16 und HLf 10/10 in Kombination, eine 2. Gruppe für den Paralellangriff, ausrüsten während der Fahrt, Redundanz. Und die paar Liter Wasser auf der Autobahn können wie gesagt auch von wo anders her kommen. Bei den Objekten die dann wirklich den Einsatz von 2 Seiten nötig machen wird ja wohl die Wasserversorgung entsprechend ausgeführt sein.


    Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

    Gruß Florian

    www.ff-breitscheid.com


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