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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 664569 | ||
Datum | 29.01.2011 13:11 MSG-Nr: [ 664569 ] | 128687 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Ich gehe jetzt nicht vom Standart TLF aus, das muss man dabei immer beruecksichtigen. Es wurden nunmal in der Vergangenheit TLF 16/25 gekauft und zum quasi LF gemacht und auch so genutzt und jetzt soll nichts entsprechendes nachkommen... Nochmal: Was Feuerwehren mit ihren TLFs so alles angestellt haben ist deren Problem. Die Fahrzeugnormen haben niemals vorgesehen TLFs als Angriffsträger einzusetzen. Anstatt zu jammern solltest du dir mal- sofern vorhanden- deine Ausbildungsunterlagen vom Maschinistenlehrgang vorholen, Thema Fahrzeugkunde aufschlagen und mal den Sinn und Unterschied von LF und TLF zu Gemüte führen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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