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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 664587 | ||
Datum | 29.01.2011 13:39 MSG-Nr: [ 664587 ] | 128471 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Aber wir brauchen kein TLF wir haben es nie als solches genutzt... Es ist doch völlig unerheblich zu was das Fahrzeug genutzt worden ist. Auf dem Papier ist es ein TLF 16/25 und das wird nach Ansage eurer Verwaltung auch durch ein TLF ersetzt werden, anscheinend braucht ihr es ja als wasserführendes Fahrzeug. Da die Norm nun aber kein TLF mit Staffelkabine mehr vorsieht und es zum Wasser spazieren fahren auch völlig indiskutabel ist 6 Mann zu binden gibt´s eben ein TLF 16/24-Tr. Geschrieben von Christian Wohlfahrt Deswegen ist ja auch ein LF unser Wunsch... Ja also, was ist an einem HLF10/10 schlecht? Damit seid ihr dann mehr als gut aufgestellt. Geschrieben von Christian Wohlfahrt Jetzt verstanden was ich meine??? Nein... Geschrieben von Christian Wohlfahrt Wir sind umzingelt von TLF's im 10Km Radius sind 2x 24/50 , 1x 20/40 und 2x 16/25 Dann nehmt doch das HLF10/10 und gut ist. Der RW kommt dann eben von woanders. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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