News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 664588 | ||
Datum | 29.01.2011 13:45 MSG-Nr: [ 664588 ] | 128349 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Christian Wohlfahrt Ja fuer Brandeinsaetze keine Frage, aber nicht fuer TH-Einsaetze... Wenn du die beiden Fahrzeuge aufeinander abstimmst!? Dann kriegst du da einiges drauf. Und den Rest bringt ne andere Wehr nach... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|