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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 664589 | ||
Datum | 29.01.2011 13:46 MSG-Nr: [ 664589 ] | 128485 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Dem IM kann man in so fern die ne Mitschuld geben das sie frueher das TLF16/25 anstatt des LF16/12 als StandartFzg angesehen haben und nun was ganz anderes als Standart ansehn, also sei bitte bisschen vorsichtig was du als Frechheit betitelst! Das nennt man den Wandel der Zeit und nicht Mitschuld. Unser IM tut viel, damit die FwVo stetig angepasst wird- grad im Fahrzeugbereich (den einen oder anderen Auswuchs mal ausgenommen). Geschrieben von Christian Wohlfahrt Im uebrigen geht es nicht um TH Einsaetze, da sag ich doch gar nichts gegen da ist die Kombi super, aber nicht fuer Brandeinsaetze wo ich das 2 LF um ein vielfaches besser nutzen kann als ne Wasserkuh... Das hast du aber so nicht gesagt. Du hast dich grundsätzlich darüber beschwert, dass ihr als Ersatz für ein TLF 16/25 einen RW(neu) und TLF 16/24 erhalten sollt wogegen ich immernoch nix schlechtes finden kann! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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