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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 664594 | ||
Datum | 29.01.2011 14:06 MSG-Nr: [ 664594 ] | 128675 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt TLF Tr = MTW als Erstangreifer nicht schlecht??? das meinst du nicht ernst..??? Nö, als "2. Fahrzeug". Nur weil du meinst das TLF Tr wäre zu nix nutze, das (schlechte / negative) Beispiel aus einem anderen Bundsland, in dem das anders gesehen wurde/wird... Ich sehe dein Problem nicht mit RW + TLF oder eben LF + HLF + Unterstützung anderer Wehren klarzukommen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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