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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664608
Datum29.01.2011 15:04      MSG-Nr: [ 664608 ]128309 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Geschrieben von Dennis EdnerUnd damit de facto eher LFs mit großem Tank sind/waren. Richtig. Und es ist natürlich völlig realistisch, da dann jeweils ne Garage nebendran zu setzen, und aus dem einen Fahrzeug (was ja nur Wasser durch die Gegend fahren darf) 2 zu machen, einen zum Wasserfahren und einen, mit dem man dann ganz normgerecht alles machen darf...
    Witzig wirds dann, wenn solche "LF's mit großem Tank" im Grunde nix anderes als das sind, was heute völlig normgerecht als LF 20/16 bejubelt wird. Man wird den Eindruck nicht los, das einzig verwerfliche am TLF 16/25 war eigentlich das "T"...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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