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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 664608 | ||
Datum | 29.01.2011 15:04 MSG-Nr: [ 664608 ] | 128309 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dennis Edner Und damit de facto eher LFs mit großem Tank sind/waren.Richtig. Und es ist natürlich völlig realistisch, da dann jeweils ne Garage nebendran zu setzen, und aus dem einen Fahrzeug (was ja nur Wasser durch die Gegend fahren darf) 2 zu machen, einen zum Wasserfahren und einen, mit dem man dann ganz normgerecht alles machen darf... Witzig wirds dann, wenn solche "LF's mit großem Tank" im Grunde nix anderes als das sind, was heute völlig normgerecht als LF 20/16 bejubelt wird. Man wird den Eindruck nicht los, das einzig verwerfliche am TLF 16/25 war eigentlich das "T"... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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