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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664625
Datum29.01.2011 16:59      MSG-Nr: [ 664625 ]128411 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Geschrieben von Ralf Rötterdass das TLF 16/25 nie als TLF, sondern fast überall in RLP als LF genutzt wurde,Oder, so grausam das auch in den Ohren mancher Normverfechter klingen mag, einfach als beides. Es konnte/kann an vielen Standorten im Heimateinsatz als Angriffsträger (für die Freunde des Erstangriffes auch Erstangreifer) oder auch "Unterstützungs-LF" dienen, und im Rahmen der überörtlichen Einsätze dann eben mal als lieferndes/pendelndes TLF.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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