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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 664628 | ||
Datum | 29.01.2011 17:20 MSG-Nr: [ 664628 ] | 128196 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Sofern das nicht eine Rieseneinrichtung mit >>100 Kindern ist sollte so ein Gebäude in << 5min d.h. vor Eintreffen der FW geräumt sein. Selbst wenn es noch mehr Kinder sind sollte das bis zum Eintreffen der Fw geschehen sein... Und die Kinder, die dann noch drinnen sind, können da durchaus eine harte Nuss sein... Wer hat schon mal im Kindergarten unter (nahezu) Nullsicht geübt!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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