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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664639
Datum29.01.2011 18:46      MSG-Nr: [ 664639 ]128221 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Christian WohlfahrtNee ist es nicht!
    Als Beispiel unser Kindergarten, wenn es da zum Brand kommt muss ich zwingend von 2 Seiten paralell ran sonst gibts Tote.


    Wieso das denn?
    Wer hat das genehmigt, wenn das wirklich so ist?
    Wie wollt Ihr denn da im Ernstfall wirklich Kinder mit 3 Jahren o.ä. da von 2 Seiten mit 2 - 3 PA-Trupps retten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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