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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664640
Datum29.01.2011 18:55      MSG-Nr: [ 664640 ]128484 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Sebastian KruppOder, so grausam das auch in den Ohren mancher Normverfechter klingen mag, einfach als beides. Es konnte/kann an vielen Standorten im Heimateinsatz als Angriffsträger (für die Freunde des Erstangriffes auch Erstangreifer) oder auch "Unterstützungs-LF" dienen, und im Rahmen der überörtlichen Einsätze dann eben mal als lieferndes/pendelndes TLF.

    Ich erspar mir alle Argumente und verweise auf zig Diskussionen im Vorfeld...

    Ansonsten rate ich immer wieder dazu, die ganzen Erstangriffs-TLF 16/25 mit zig Umbauten und Zusatzbeladungen bzw. die zu gern als TLF beschafften LF 20/?? einfach mal auf die Waage zu fahren...
    Zu den Fragen der Hilfeleistungs(tausch-)beladung bei den Gewichtsproblematiken (dem fehlenden Platz dafür) uvm brauchen wir uns dann auch nicht mehr weiter unterhalten.

    Du weißt ansonsten genau wie ich, welche heldenhaften Begründungen man für jedes beliebige Fahrzeugkonzept finden wird.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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