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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW664643
Datum29.01.2011 19:19      MSG-Nr: [ 664643 ]127981 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Christian WohlfahrtJa das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran. Es war auch nur ein Beispiel wir haben einige solcher Objekte...

    also entweder Du/Ihr habt ein etwas verschärftes Risikoempfinden, das jenseits dem üblichen ist, oder Euer VB hat massivst Probleme verursacht/verschlafen.

    1. ist leicht zu beheben, einfach auf dem Boden wieder ankommen.
    2. ist schwieriger und nur sehr teuer zu lösen, keinesfalls aber dauerhaft sinnvoll durch ein noch so großes HLF, sondern insbesondere zur Menschenrettung von Problemgruppen nur durch bauliche Maßnahmen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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