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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 664643 | ||
Datum | 29.01.2011 19:19 MSG-Nr: [ 664643 ] | 127981 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Christian Wohlfahrt Ja das mag sein aber der Bau steht nun mal so da und da aendern wir auch nix dran. Es war auch nur ein Beispiel wir haben einige solcher Objekte... also entweder Du/Ihr habt ein etwas verschärftes Risikoempfinden, das jenseits dem üblichen ist, oder Euer VB hat massivst Probleme verursacht/verschlafen. 1. ist leicht zu beheben, einfach auf dem Boden wieder ankommen. 2. ist schwieriger und nur sehr teuer zu lösen, keinesfalls aber dauerhaft sinnvoll durch ein noch so großes HLF, sondern insbesondere zur Menschenrettung von Problemgruppen nur durch bauliche Maßnahmen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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