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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 665159 | ||
Datum | 01.02.2011 17:07 MSG-Nr: [ 665159 ] | 127707 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Schorer Klar, aber dann hackt nicht auf dem Kameraden aus Nentershausen rum, die haben die Problematik auch nur aufgrund der damaligen (Förder)politik des Landes Hessen. Hoffentlich nicht... Ist nämlich RLP... Und die sind fahrzeugtechnisch noch ne Stufe wilder. und abgesehen vom StLF 20/25 (das jetzt lustigerweise nur noch als Ausnahmefall in den Förderrichtlinien steht) sieht es in Hessen so schlecht gar nicht aus... Nichts destotrotz halte ich das StLF (egal in welcher Größe) für mit das unnötigste Fahrzeug. Ich bin auch kein Freund des StLF 20/25. Wenn man sich mal die bisher ausgelieferten Fahrzeuge anschaut, dann sind das bis auf eine Ausnahme (Bad Arolsen) schlicht und ergreifend LF 20/16 ohne Haspel und Schiebleiter (und selbst die Haspel ist an mind. einem Fahrzeug!) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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