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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen665185
Datum01.02.2011 20:00      MSG-Nr: [ 665185 ]127440 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Sebastian KruppAlso bist du auch kein Freunde des LF 20/16?

    Des mind. 2400 l LF 20/16 ja...

    Das Lustige an der Sache ist eigentlich, dass das StLF 20/25 eine b illige Alternative zum LF 20/16 sein sollte. Das Thema war eigentlich mit der Auswertung der ersten Auschreibung gegessen. Komischerweise hatte urplötzlich ein Fahrzeug mit Gruppenkabine die Nase vorn.
    Wie schon geschrieben, gibt es meines Wissens nach im Moment genau 1 Fahrzeug in Hessen mit Staffelkabine, alle anderen Fahrzeuge haben Gruppenkabine...

    Mit dem Ziel des Kostenvorteils kann es dann soweit her nicht sein...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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