Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | 134 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665790 |
Datum | 06.02.2011 14:04 MSG-Nr: [ 665790 ] | 110093 x gelesen |
Infos: | 06.02.11 Aktuelle Umfrage zum Thema 03.12.06 DA zur BGV A3 03.12.06 BGV A3
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Unfallkasse
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Tauchpumpe
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Feuerwehr-Unfallkasse
Moin,
Geschrieben von jürgen schmitz
altes Thema aber immer Jung!
Hat sich denn was entscheidend geänert? TRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt!
Du weißt doch... die Frösche und die Tümpel... interessanter wären da Aussagen aus den Ministerien.
Wo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Wenns denn an eine Fremdfirma vergeben wird möchte ich schon wissen, was er tun sollte, um ordnungsgemäß zu prüfen.
Eine detaillierte Vorschrift kann es gar nicht geben, weil es letztlich im Ermessen der Fachkraft liegt, was erforderlich ist, um den sicheren Zustand nachzuweisen, Du als Auftraggeber bist aber in der Verantwortungm, wen geeignetes damit zu beauftragen und nicht den bekannten Pfuscher, der als ersten Schritt die Plakette klebt...
Muss er zB eine Kabeltrommel abwickeln oder ein Gerät wie Tauchpumpe laufen lassen?
Wenn er sich an die VDE 0701-0702 halten will, wo es erstmal keinen Anlass gibt, davon abzuweichen, dann schon. Je nach ggf. verbautne Mtorschutzschalter oder fest integriertem DI in der Zuleitung, ginge Ableistrommessung bei der TP vielleicht auch noch mit dem Ersatzableitstromverfahren, sodass der Betrieb messtechnisch nicht zwingend erforderlich sein muss. allerdings gibts ja auch noch den Punkt Funktionscheck und es wäre reichlich widersinnig, die TP zu messen ohne auch die Funktion zu kontrollieren (meinetwegen trocken, aber wenigstens mal anlaufen lassen). Kommt Ersatzableitstromverfahren nicht in Frage (was inzwischen bei sehr vielen Betriebsmitteln der Fall ist und es eignetlich kein Arument mehr für dieses Verfahren gibt), musst eh für ne Differenzstommessung das Ding in Betrieb nehmen,
Wie ist es mit der Prüfung von SEA? usw.
Gibt 'nen Merkblatt von der FUK Nds als schonmal erste Orientierung.
Besonders "lustig" wird es dann, wenn man das mal ernst nimmt und das Ding bewusst in dne Kurzschluss fährt (ja, müssen sie nach den zugrundeliegenden Baunormen und der zugehörigen Typpüfung verkaften können), um die Doppelfehlerabschaltung zu testen. Kann man dann je nach Typ feststellen, dass das mit der Doppelfehlerabschaltung schlichtweg nicht bei allen so funktioniert, wie es sollte...
Geschrieben von Harald Schramke Beispiel Kabeltrommel ist gut:
1. Sichtprüfung:
- abgebrochene Kanten
- Deckel vorhanden/ intakt
- Bremse vorhanden/ intakt
- Herstellerschild vorhanden/ lesbar
- Kennzeichnungen (Strom/ Spannung) lesbar/ plausibel
- Übertemperatursicherung ausgelöst
- verfärbungen, thermische Verformungen
- Buchsen verschmutzt/ verbogen/ verfärbt
- Stecker verschmutzt/ verbogen/ verfärbt/ paralell/ Abstand
- Kabel am Stecker fest/ augenscheinlich wasserdicht
- Kabel vollständig abrollen auf Flickstellen kontrollieren
- Kabel vollständig auf Geometrie prüfen
- Zugentlastung an der Trommel auf Festigkeit/ augenscheinliche Wasserdichtigkeit
- Passender Leitungstyp verbaut, passende Qeurschnitte, ausreichende Schutzart. Aber passt soweit schon. Interessanter wird:
- Einstecken ins Messgerät und RPE und RISO prüfen
Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²?
Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 + 45/7,5 * 1 = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichtete Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen?
Die Vorschrift heißt VDE 0701 häng noch ein "-0702" dran ;o)
Gruß,
Thorben
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Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna |
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