Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helme ohne Ablaufdatum | 37 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 665907 |
Datum | 07.02.2011 11:02 MSG-Nr: [ 665907 ] | 32375 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Habs ganz vergessen:
Beachtet bitte, das eine "unbegrenzte Lebensdauer" kein guter Grundsatz ist.
Hast Du eine definierte Lebensdauer kannst Du auch genau vorhersagen, wann wieviele Helme ersetzt werden müssen. Hast Du das nicht, legst du fest, wann ein Helm auszumustern ist.
Entsprechend den GUV Grundsätzen 9102 sind Helme einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen. Und hierbei stellt der "Sachkundige" fest, ob der Helm noch genutzt werden kann oder ob er auszusondern ist.
Bist Du im Zeitrahmen "übliche Lebenserwartung" dürfte die Überprüfung recht unkritisch sein. Bist Du aber mit einem unbegrenzt haltbarem Helm im Bereich über der sonst üblichen Lebenserwartung könnte es schon schwer werden. Dann übernimmt der Prüfende die komplette Verantwortung.
Dabei stellen sich mir zwei grundsätzliche Fragen:
Wer kann definitiv festlegen, das ein uralter Plastikhelm noch einsatzbereit ist?
Muss ein Helm länger als 15 Jahre halten? Oder kann man dann nicht auch mal sagen ...der hat seine Schuldigkeit getan....?
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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