Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Versorgungsfahrzeuge, hier LKW bzw. Sattelauflieger o.ä. | 15 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 665912 |
Datum | 07.02.2011 11:45 MSG-Nr: [ 665912 ] | 4276 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Matthias Ottui - lecker. Das mit dem Kartoffelbrei auf flachen Papptellern erfordert aber auch akrobatisches Geschick, oder? Gab's dazu wenigstens Bratwurst? ;)
Korrekt, jeder Wackelpudding liegt ruhiger auf dem Teller :-)
Im Zusammenhang mit der von Uli angesprochenen Ausgabehöhenproblematik, scheidet aus Sicht der UVV Kartoffelpü bei Ausgabehöhen größer 1m als Verpflegung aus. Die Gefahr von großflächigen Gesichtsverbrennungen ist nicht zu unterschätzen.
Und NEIN, es gab Bockwurst dazu.
MfG Thomas
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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!
Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!
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Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.
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