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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 666007 | ||
Datum | 08.02.2011 10:34 MSG-Nr: [ 666007 ] | 43428 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Das "Fahrberechtigungsgesetz" für Baden-Württemberg wurde am 20.12.2010 im GBl. 2010, Seite 1056, veröffentlicht. (siehe Threadcontainer) Hallo, Die zugehörige Verordnung "Verordnung der Landesregierung zur Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung)" vom 18.01.2011 wurde am 25.01.2011 im Gesetzblatt veröffentlicht. Öffentlich zugänglich im Netz hab ich sie bisher leider noch nicht gefunden. Da geht's jetzt allerdings um 4,75t. An Ausbildung werden 5 UE a 45 Minuten mit vorgegebenen Inhalten gefordert, anschließend eine Prüfung a 60 Minuten mit Grundfahraufgaben und mind. 45 Minuten Prüfungsfahrt. Die Prüfung wird durch einen Prüfer abgenommen, der nicht der Ausbilder ist. Qualifikation ist jeweils mindestens 30 Jahre, 5 Jahre Besitz C1, Mitglied der ausbildenden Organisation, max. 3 Punkte. Grüße Daniel | ||||
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