Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 666166 |
Datum | 08.02.2011 23:04 MSG-Nr: [ 666166 ] | 14552 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Ulrich Cimolinoso weit so gut, aber weder heißt das bei den 50 bar "Rückzugsdruck" der "Rückzugswarneinrichtung" (weil genau das nämlich immer noch viel zu oft so gemacht wird)
Ich sehe wir sind einer Meinung.
Ich habe das selber nicht so gelernt und habe das auch nie so bei Kameraden erlebt, weder im Einsatz noch bei ner Übung, deshalb war mir die Problematik nicht gleich klar.
*Ironie an*Bin wohl zu jung für den Harakirischeiß...*Ironie aus*
Geschrieben von Ulrich Cimolinos gilt neben den Regeln der Technik hier v.a. der GMV
Auch hier volle Zustimmung!
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Frage ist im Detail, wie das hier nämlich tatsächlich gemeint war:
Geschrieben von Bernd Maaßen"in meiner Atemschutzausbildung wurde mir beigebracht, dass man bei 50 bar Restdruck spätestens den Rückweg antritt, auch wenn man für den Hinweg nur z.B 10 bar gebraucht hat."
Das kann man jetzt bei wörtlicher Lesung so verstehen (was ich nicht hoffe!), dass die 50 bar die Rückzugswarneinrichtung darstellen die spätetens immer gilt und egal wo - oder so, dass zunächst der doppelte Anmarschweg zählt und danach - weils einfacher ist - die 50 bar...
Ja, das Ganze war etwas verwirrend geschrieben.
Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
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