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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?)11 Beiträge
AutorAxel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen667070
Datum14.02.2011 15:56      MSG-Nr: [ 667070 ]6880 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolinonachdem es dazu immer mehr Diskussionen gibt, habe ich das nochmal kurz zusammen gefasst:

Auch wenn in der Brandschutz 12/2010 zum Thema "Die Neuerungen im Vergaberecht - ein Überblick" steht: "Die Bildung von Losen ist vor dem Hintergrund der Mittelstandsförderung nun grundsätzlich zwingend."

Das ist schlicht falsch!
Das gibt so weder die VOL 2009, noch die Regelungen im GWB so vor.

Neuer Wortlauf der VOL/A § 2:
(2) Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Neuer Wortlaut § 97 Abs. 3 GWB:
"(3) Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge
aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu
vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben
werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern."


Hi,
ich kann hier (im Krkhs) leider nicht so agieren wie sonst. Daher möchte ich nur auf die folgenden thematischen Grundlagen verweisen:
den Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.09.2004 Az 38/04 sowie die Drucksache des Deutschen Bundestages zum Kommentar des Bundesrechnugshofes 14/1018 Nr. 77.
Von da ableitend dann alle Kommentierungen und so weiter.

Aktueller Stand:
1. Insbesondere der Bundesrechnungshof hat NACHGEWIESEN, dass die Vergabe an einen GU immer TEURER ist.
2. Die Befinden eines UC oder GH interessieren in diesem Kontext nicht die Bohne. Es geht um Wettbewerb und den Mittelstand. Deine Winde ist so ziemlich egal. Weil Du Deine gesamten Bauchschmerzen durch LV und Matrix gelöst bekommst. Dafür biste Akademiker.
3. Es gibt sicherlich technische oder wirtschaftliche Gründe, dies nicht zu tun. ABER, das muss vor der Ausschreibung nachprüfbar ermittelt und belegt werden. Dabei zählen insbesondere NICHT so hübsche Sachen wie behauptete Wirtschaftlichkeit, Wegfall von Koordinierungsaufwand bei der beschaffenden Behörde oder Gewährleistung. Wirtschaftlich kann ich mir keine Gründe vorstellen. Technisch wäre dies, wenn der Aufbauer Deines Vertrauens ein Chassis so verwenden würde, dass es tatsächlich eine Einheit mit dem Aufbau bildet und dadurch oder dennoch die bessere technische Lösung darstellt.

Ich meine mich zu erinnern, dass entweder im Beschluss des OLG oder im Bundesrechnungshof klare Ansagen gemacht wurden, welche Gründe für einen Verzicht auf losweise Vergabe erlaubt sind. Und ich meine irgendwo sogar mal Arbeitshilfen zur Vergabeentscheidung gemäss dieser ganzen Rechtsprechung gesehen zu haben.

Aber weißt Du, was jetzt ganz große Klasse wäre? Vielleicht kannste Dich mit der Kammer verabreden und fährst mal zum Kaffee auf die Cecilienallee. Und klärst uns dann hier im Forum auf, wie die das damals gemeint haben und wo die Schwierigkeiten bei der Umsetzung (insbesondere bei den roten Autos) liegen. Du wärst mein Held des Monats! Ich habe heute morgen mit einer Leiterin RPA telefoniert und die vertrat auch die Auffassung, dass es Dir analog der Rechtsprechung nicht gelingen würde, den Nachweis zu führen, dass eine Vergabe an einen GU notwendig ist.

Aber auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Es besteht Übereinstimmung in der Industrie und unter Juristen, dass man über 90% aller Vergabeentscheidungen bei Feuerwehrfahrzeugen kippen kann. Aber es macht halt keiner. Die vereinigten Blechschmieden sind halt Sportler im Geiste. Oder so.

Es würde sich mit Sicherheit lohnen, so etwas wie einen Abmahnverein zu gründen. So viel Kohle kann man weder im hD noch bei den Blechschmieden machen.

Grüsse
AP



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 14.02.2011 14:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2011 15:56 Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn
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