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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?)11 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW667071
Datum14.02.2011 16:08      MSG-Nr: [ 667071 ]6408 x gelesen

Geschrieben von Axel Pawlowsky1. Insbesondere der Bundesrechnungshof hat NACHGEWIESEN, dass die Vergabe an einen GU immer TEURER ist.

Wundert mich rein auf den Beschaffungspreis nicht.
Denn der Generalunternehmer trägt das Risiko, dass er alles zusammenpacken muss sowie das alleinige Gewährleistungs-Risiko. Das läßt sich ein Kaufmann natürlich bezahlen.

Das ist der Mehrpreis dafür, dass man sich selbst das Risiko und den Abstimmungsaufwand ebend nicht in's Haus packt.
Man könnte sich natürlich mal die Zeit und das Fachwissen, beides kostet auch bei einer BF, nehmen und mal durchrechnen, wieviel an Arbeitsaufwand und Kostenrisiko ein Generalunternehmen gegenüber Losen im eigenen Hause spart. Oder hat der Bundesrechnungshof das gemacht?


Geschrieben von Axel Pawlowsky2. Die Befinden eines UC oder GH interessieren in diesem Kontext nicht die Bohne. Es geht um Wettbewerb und den Mittelstand. Deine Winde ist so ziemlich egal. Weil Du Deine gesamten Bauchschmerzen durch LV und Matrix gelöst bekommst. Dafür biste Akademiker.
Ggf. könnte man den Abteilungsleiter Technik in zukunft auch mit einem Juristen besetzen [1] [2]

Das von Ulrich beschriebene HickHack zwischen Fahrgestellhersteller/-Lieferant und Aufbauer ist ja tatsache.
Es Hilft einem halt nix, wenn es zwar eindeutig klar ist, dass irgendeiner der beiden Schuld an einem Problem ist, und das abstellen muss, solange es keiner tut!
Gegen die gegenseitigen Schuldzu- und Arbeitsabweisungen ("Dafür ist der Zuständig!" "Ja, das ist an unserem Teil kaputt, aber nur weil bei denen vorher was nicht stimmte") muss man erstmal ankommen.
Das klärt man dann mit viel Aufwand nach vielen Wochen (oder endgültig erst nach Jahren in der zweiten Instanz).
Sollte man das Fahrzeug aber brauchen, repariert man es vorher erstmal auf eigene Kosten.

Die ähnlichen Scherereien kennt doch jeder Häuslebauer!
Jeder am Bau ist schuld, dass wer anderes etwas nicht richtig gemacht hat. Nur selbst Schuld ist keiner.
Dieses Risiko und diesen Aufwand abzutreten darf einem IMO schon etwas Wert sein. Privat wie dienstlich.



Manuel

[1] Ihr kennt doch die Regel zur modernen Problemlösung?
Früher wurde ein zusätzlicher Ingenieur eingestellt, um ein technisches Problem zu lösen. Heute stellt man 2 Juristen ein.

[2] Nein, Ulrich. Das geht nicht gegen dich oder deine Arbeit.



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 14.02.2011 14:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2011 15:56 Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn
 14.02.2011 16:08 ., Dortmund
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