Sorry, aber Vergabegegenstand ist ein Feuerwehrfahrzeug xy, kein Fahrgestell. Wenn ich das Komplettfahrzeug ausschreibe, ist das - zumindest nach den europarechtlichen Rahmenbedingungen, ich schreibe jetzt aus österreichischer Sicht - zulässig.
Ich könnte überlegen, ob ich nach Bietererkundung bezüglich Fahrgestellen Alternativen explizit zulasse und das (mir wirklich billiger angebotene??) Fahrgestell aus einer Liste vorgebe.
Etwas anderes wäre, wenn ich z.B. ein bundesweit ausgeschriebenes LFKats stückzahlmäßig teile, interessant v.a. bezüglich Verteilung, wenn ich dazu in den Zuschlagskriterien definiere: Nach Bundesländern, nach Nähe zum techn. Stützpunkt des Herstellers, etc.
Nachsatz als Techniker. Ich ärgere mich auch immer wieder über das formale Juristendenken, aber mit ein bißchen Einarbeiten kann ich mitreden. Schlimmer sind die Techniker, die sich von den (einzelnen? Lieblings-?)Anbietern in absurde Anforderungen hetzen lassen.. (und die Ausschreibung zu Recht aufgehoben wird)
Grüsse
Peter
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