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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?) | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 667092 | ||
Datum | 14.02.2011 17:11 MSG-Nr: [ 667092 ] | 6419 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Marhold Vergabegegenstand ist ein Feuerwehrfahrzeug xy, kein Fahrgestell. Wenn ich das Komplettfahrzeug ausschreibe, ist das - zumindest nach den europarechtlichen Rahmenbedingungen, ich schreibe jetzt aus österreichischer Sicht - zulässig. ist bei den üblichen Fahrzeugen eh alles EU-Recht... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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