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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?)11 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen667100
Datum14.02.2011 17:44      MSG-Nr: [ 667100 ]6271 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Axel PawlowskyAber auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Es besteht Übereinstimmung in der Industrie und unter Juristen, dass man über 90% aller Vergabeentscheidungen bei Feuerwehrfahrzeugen kippen kann. Aber es macht halt keiner. Die vereinigten Blechschmieden sind halt Sportler im Geiste. Oder so.

... weil sie übrigens so halt auch keine ausführbaren Aufträge kriegt ... weil die hängen dann ggf. über zwei Instanzen mehrere Jahre vor Gericht ...

... führt ansonsten zu den "wunderbaren Dingen" wie an anderer Stelle, dass die Beschaffung eines technischen Gegenstandes zwei Wochen LV Erstellung durch Techniker (Ing.) braucht und rund acht Wochen zur "Qualitätssicherung" und vergaberechtlichen Prüfung durch Juristen. Ganz toll ...

Gruß
Gerhard



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 14.02.2011 14:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2011 15:56 Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn
 14.02.2011 16:08 ., Dortmund
 14.02.2011 16:30 Thom7as 7E., Nettetal
 14.02.2011 17:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.02.2011 17:09 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 14.02.2011 17:02 Pete7r M7., Wien
 14.02.2011 17:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 14.02.2011 17:44 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 06.03.2014 18:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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