Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | FAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?) | 11 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 667100 |
Datum | 14.02.2011 17:44 MSG-Nr: [ 667100 ] | 6271 x gelesen |
1. Landesverband
2. Leistungsverzeichnis
Hallo,
Geschrieben von Axel PawlowskyAber auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Es besteht Übereinstimmung in der Industrie und unter Juristen, dass man über 90% aller Vergabeentscheidungen bei Feuerwehrfahrzeugen kippen kann. Aber es macht halt keiner. Die vereinigten Blechschmieden sind halt Sportler im Geiste. Oder so.
... weil sie übrigens so halt auch keine ausführbaren Aufträge kriegt ... weil die hängen dann ggf. über zwei Instanzen mehrere Jahre vor Gericht ...
... führt ansonsten zu den "wunderbaren Dingen" wie an anderer Stelle, dass die Beschaffung eines technischen Gegenstandes zwei Wochen LV Erstellung durch Techniker (Ing.) braucht und rund acht Wochen zur "Qualitätssicherung" und vergaberechtlichen Prüfung durch Juristen. Ganz toll ...
Gruß
Gerhard
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 14.02.2011 14:39 |
|
Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 14.02.2011 15:56 |
|
Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn |
| 14.02.2011 16:08 |
|
., Dortmund | |