Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Stromerzeuger aus dem Baumarkt | 19 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 667246 |
Datum | 15.02.2011 08:35 MSG-Nr: [ 667246 ] | 6019 x gelesen |
Du darfst alles, wenn du jemanden hast, der es verantwortet und im Schadenfall den Geldbeutel aufmacht.
Wenn das Gerät den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, steht dem sicher nichts entgegen.
Wenn es allerdings eines der baumarktüblichen Billig-Endverbraucher-Geräte ist, sehe ich die Verwendung ein klein wenig kritisch.
Zitate aus der Anleitung eines solchen Endverbraucher-Gerätes (hat ein Nachbar privat):
Schutzart: IP23 ... Elektrischer Schutz: Schutztrennung ... Niemals bei Regen oder Schnee betreiben ... Zur Ableitung statischer Aufladungen ist eine Erdung des Gehäuses nötig ... Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden ... An das Gerät darf nicht mehr als ein Verbraucher angeschlossen werden ...
Lustisch ... oder!?
Lesetipps: BGI 600, BGI 608, BGI 867 (über http://www.publikationen.dguv.de/)
Die Infos dann in Verbindung mit den einschlägigen Vorgaben der Feuerwehr-Unfallkassen in eine Gefährdungsbeurteilung rein ... was da rauskommt, passt dann.
Bei allem anderen: siehe Satz 1. :)
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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