Hallo Herr Cimolinio,
ich sehe die Sache 100 %ig wie Sie und die allermeisten Nutzer dieses Forums.
Von meiner Online-Petition habe ich nach deren Zeitablauf am 23.12.2010 nichts mehr gehört und gesehen. Der Bundestag hat mir noch keine Zeile geschrieben. Da mehr als 300 Mitpetenten unterzeichnet hatte, bin ich gespannt wie und wann der Bundestag hier tätig wird. Ich vermute, zu einem Zeitpunkt, wenn das Gesetz geändert worden ist.
Ich habe jetzt den letzten möglichen Weg gegen die Erweiterung des StVG auf bis zu 7,5 t beschritten, indem ich mich mit einer Petition direkt an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt habe. Die neue und auch die alte Regelung sind nach meiner Ansicht mit EU-Recht nicht vereinbar.
Die Petition lautet wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an die Europäische Kommission mit einer Petition. Die Petition betrifft eine Ausnahmevorschrift der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG). Es ist deren Artikel 4 Nr. 5 Satz 2, der lautet:
„Die Mitgliedstaaten können Fahrzeuge, die von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder deren Kontrolle unterstellt sind, von der Anwendung dieser Richtlinie ausschließen.“
Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits von dieser Ausnahmevorschrift Gebrauch gemacht, indem im § 2 Abs. 10 StVG der so genannte „Feuerwehrführerschein“ eingeführt wurde, der es den Feuerwehren und Rettungsdiensten erlaubt, abweichend vom zu Recht rigiden EU-Fahrerlaubnisrecht und Fahrprüfungsrecht eine Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 4,75 t auszustellen, ohne dass eine Fahrschulausbildung und eine Fahrprüfung absolviert wurden.
Allein diese Regelung ist aus Sicht der Verkehrssicherheit schon brisant.
Im Deutschen Bundestag liegt jedoch derzeit eine mehrheitlich beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates vor, diese Ausnahmeregelung nochmals auf Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t zu erweitern. Diese geplante Erweiterung halte ich als Verkehrsexperte für unhaltbar und untragbar.
Sie ist auch nach meiner Ansicht mit EU-Recht unvereinbar, weil die oben zitierte Ausnahmevorschrift vom Bundestag sehr weit, ich meine zu weit ausgelegt wurde.
Die Ausnahmevorschrift bezieht sich ausdrücklich auf „Fahrzeuge der Streitkräfte und des Katastrophenschutzes“. Der Feuerwehrführerschein gilt jedoch hauptsächlich für Fahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste, die von der Ausnahmevorschrift beide nicht genannt werden. Auch sind die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten nach der deutschen Ländergesetzgebung zum Katastrophenschutz nicht der generellen Kontrolle des Katastrophenschutzes unterstellt, was bei weiter Auslegung der Ausnahmevorschrift zu einer rechtmäßigen Anwendung des EU-Rechts führen würde. Die Fahrzeuge der kommunal organisierten Feuerwehr sind ebenso wie die Fahrzeuge der Rettungsdienste generell den Kommunen als Träger unterstellt und werden nur in den höchst selten eintretenden Katastrophenfällen zeitweise dem Katastrophenschutz unterstellt.
Somit liegt aus meiner Sicht eine bewusste Umgehung des EU-Fahrerlaubnisrechts vor, die nicht gerechtfertigt ist.
Ich bitte Sie, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. tätig zu werden.
Besten Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Dieter Müller
Ich bin mal gespannt, ob wenisgtens die EU reagiert.
Viele Grüße allen Nutzern des Forums
Ihr
Dieter Müller
Nur wer heil ankommt, kann retten.
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