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RubrikAusbildung zurück
ThemaRechtschreibung10 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen668099
Datum20.02.2011 10:22      MSG-Nr: [ 668099 ]2407 x gelesen

Geschrieben von Knut KobbeDie Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich.

Wenn der Einsatzleiter handschriftlich auf einem entsprechenden Formular einen Funkspruch aufschreibt und dem Funker gibt, dann könnte es aber einen Unterschied machen, ob man einen Rüstwagen anfordert, der mit Schneidgerät (gemeint hydraulische Schere) oder Schweißgerät (E-Schweißgerät oder sonst ein Schweißverfahren) ausgestattet ist. Unleserliche Handschrift plus leichte Mängel in der Rechtschreibung könnten da schon Folgen haben ...

Auch nicht ganz ernst gemeinte Grüße ...

Uwe


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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 19.02.2011 21:25 ., Bremervörde
 19.02.2011 23:50 Seba7sti7an 7N., Neureut
 20.02.2011 09:23 Knut7 K.7, Nordendorf
 20.02.2011 10:22 Uwe 7S., Bürstadt
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