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Thema | Rechtschreibung | 10 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 668099 | ||
Datum | 20.02.2011 10:22 MSG-Nr: [ 668099 ] | 2407 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Die Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich. Wenn der Einsatzleiter handschriftlich auf einem entsprechenden Formular einen Funkspruch aufschreibt und dem Funker gibt, dann könnte es aber einen Unterschied machen, ob man einen Rüstwagen anfordert, der mit Schneidgerät (gemeint hydraulische Schere) oder Schweißgerät (E-Schweißgerät oder sonst ein Schweißverfahren) ausgestattet ist. Unleserliche Handschrift plus leichte Mängel in der Rechtschreibung könnten da schon Folgen haben ... Auch nicht ganz ernst gemeinte Grüße ... Uwe [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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