Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wer Feuerwehrleute nicht freistellt, soll zahlen | 43 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 668637 |
Datum | 22.02.2011 22:44 MSG-Nr: [ 668637 ] | 7671 x gelesen |
Infos: | 22.02.11 http://www.feuerwehrmagazin.de/magazin/nachrichten/news/verband-feuerwehrleute-fuhlen-sich-gemobbt-16441
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Geschrieben von Sebastian KruppDa wäre ich mir nicht sicher. Das Bundesarbeitsgericht hat 2006 immerhin mal festgestellt, dass Kommunen bei betriebsbedingten Kündigungen Arbeitnehmer nicht in die Sozialauswahl einbeziehen müssen, wenn berechtigte betriebliche Interessen dem entgegenstehen, und die Feuerwehrzugehörigkeit wurde bei Gemeinden als Brandschutzaufgabenträger als entsprechendes betriebliches Interesse gewertet. Daher kann ich mir vorstellen, das bei einem entsprechenden Verfahren die Bevorzugung Schwerbehinderter nicht hinter dem Brandschutz zurücksteht (wobei man gerade bei Schwerbehinderten ja schon soweit ist, wie es Christian Fischer für die Feuerwehr vorschlägt: Beschäftigt man zuwenige, darf man blechen).
nabend,
gilt das nur für Kündigungen oder auch für Einstellungen? Eine gesetzlich geregelte Feuerwehrquote wäre schon interessant......
Gruß,
Carsten
Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)
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