Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Axel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen | 668990 |
Datum | 25.02.2011 14:11 MSG-Nr: [ 668990 ] | 12004 x gelesen |
Geschrieben von Reinhold Bauer
prinzipiell wird mir jeder recht geben, wenn ich sage, dass ich im Bedarfsfall keine Weltreise zum Servicewerkstatt unternehmen möchte.
Hallo,
ohne Zweifel gehören vor allem auch die Wartungskosten zu den unmittelbaren Entscheidungsgründen für das "wirtschaftliche Ergebnis" einer Ausschreibung.
Darüber hinaus gibt es ja die viel diskutierten Kriterien, die eben nicht vergabeentscheidend sein dürfen und dann diskriminieren.
So etwas bekommt man dann zusammen mit weiteren, weichen Kriterien in den Griff, in dem man für die Vergabeentscheidung ein Wertungssystem anwendet.
Da kann man dann die Wartungsgeschichte sogar noch feiner spinnen, in dem geringere Entfernungen zur Servicewerkstatt punktemässig besser bewertet werden.
mG
AP
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|