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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 669078 | ||
Datum | 25.02.2011 20:33 MSG-Nr: [ 669078 ] | 12171 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Bräuner Deshalb ein Vorschlag (kommt von den Lehrkräften der LfS Baden-Württemberg): Nimm doch die Entfernung der Servicewerkstatt als Bewertungskriterium auf: Bis 50 km gibts volle Punktzahl und danach immer weniger Punkte. Damit bist Du flexibler und auch durchaus weniger angreifbar. gute Idee, und was nimmst Du sonst noch bei einem LF in diese Punkteliste mit auf? Und komm mir nicht mit "Zuverlässigkeit" oder "Qualität"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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