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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669319 | ||
Datum | 27.02.2011 00:46 MSG-Nr: [ 669319 ] | 117698 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Geschrieben von Ulrich Cimolinoich spekulier nicht, ich stell mir nur die Frage, woher die Tragfähigkeit auf den Gehwegen kommt, wenn das Parken auf denselben nur bis 2,8 t (zGM) erlaubt ist...? Ausnahmsweise mal bundeseinheitlich: StVO Anlage 3, dort Nr.1 zu Zeichen 315, weiterhin interessant zu dieser Thematik ist §35(6) StVO. (und nur der Vollständigkeit halber, weil es ja gerne vergessen wird, je länger der Fahrschulbesuch in der Vergangenheit liegt: Abseits von Zeichen 315 ist das Parken auf Gehwegen verboten...) Allerdings ist damit noch nicht beantwortet, ob das einmalige Abstützen der DL gleich gefährlich wird, nur weil man das ständige Befahren nicht erlauben will. Dummerweise steht aber genau das nicht am entsprechenden Gehweg dran. Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Wo spielt der Gehweg für das Platzieren einer DLK an einer notwendigen "Rettungsstelle" eine Rolle - und warum tut er das da überhaupt? Weil vielleicht die notwendige Drehleiteraufstellfläche aufgrund von Baumängeln oder Falschparkern nicht vorhanden oder nicht nutzbar ist. Oder weil die Rettung zwar notwendig, aber im Baurecht so nicht vorgesehen ist (die Erkenntnis, dass da ggf. im Vorfeld schon was schief gelaufen ist nützt im konkreten Einsatzfall wenig). Für alle anderen Maßnahmen: Warum sollte man das Risiko eingehen? Weil man den hier schonmal als "Normtoten" bezeichneten Pechvogel vielleicht doch noch retten will, und zwar lieber mit der DL als mit dem Sprungpolster. Gruß, Henning | ||||
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