Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Seitlich an den Spiegel montierte Rückfahr- bzw. Rangierscheinwerfer | 36 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 669434 |
Datum | 27.02.2011 15:22 MSG-Nr: [ 669434 ] | 15698 x gelesen |
Infos: | 27.02.11 StVZO § 52a Rückfahrscheinwerfer 27.02.11 StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten 27.02.11 StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
|
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Sebastian WeißDie erwähnten Spiegelleuchten könnten zB automatisch mit dem Rückwärtsgang (dann als Rückfahrscheinwerfer, max. Montagehöhe beachten, Zulassung dafür prüfen!) an und aus gehen und darüber hinaus über einen Taster bei eingelegter Feststellbremse als Arbeitsscheinwerfer einschaltbar sein - automatisch erlöschend bei Lösen der Feststellbremse.
Du *darfst* aber wie gesagt auch einfach einen Schalter nehmen, dann muss der Fahrer eben sehen, dass er sich brav an die StVZO hält.
Nein, darfst du nicht.
Ein Rückfahrscheinwerfer kann nicht gleichzeitig Arbeitsscheinwerfer sein.
Ausserdem ist ein Arbeitsscheinwerfer nicht zulässig, der von Bauart und Anbringung bzw. Verschaltung her niemals als Arbeitsscheinwerfer sondern nur zum Beleuchten der Fahrbahn vorgesehen ist.
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|