Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Seitlich an den Spiegel montierte Rückfahr- bzw. Rangierscheinwerfer | 36 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 669644 |
Datum | 28.02.2011 19:14 MSG-Nr: [ 669644 ] | 15104 x gelesen |
Infos: | 27.02.11 StVZO § 52a Rückfahrscheinwerfer 27.02.11 StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten 27.02.11 StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
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Hallo,
Geschrieben von Markus MiddelUm dies zu vermeiden wird die Umfeldbeleuchtung als Rangierhilfe genutzt, diese leuchtet prinzipiell den selben Bereich aus wie die beschriebenen Ranfierscheinwerfer. Diese schaltet sich beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch ein, lässt sich aber auch sepparat ein- bzw. ausschalten.
Und genau diese Kopplung ist nicht zulässig. Damit müßte die Umfeldbeleuchtung als Rückfahrscheinwerfer zugelassen sein (entsprechendes Prüfzeichen) und es dürfte nur ein Rückfahrscheinwerfer seitlich an jeder Fahrzeugseite vorhanden sein.
Man kann's auch unnötig kompliziert machen. Es handelt sich bei den Spiegelleuchten um Arbeitsscheinwerfer. Ausrüstungsseitig gibt es dafür keine speziellen Vorgaben, es können so viele sein, wie man dranbauen will, ebenso dürfen sie jederzeit schaltbar sein. Sie müssen auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Allerdings gibt es eine Betriebsvorschrift, die besagt, dass eben Arbeitsscheinwerfer nur im Stand verwendet werden dürfen, ebenso dürfen sie den Verkehr nicht blenden. Wenn der gemeine Feuerwehrmann diese nun bei (langsamer) Fahrt benutzt, so könnte er theoretisch dafür ein Knöllchen kassieren, da er sich nicht an die Betriebsvorschrift hält.
Gruß,
Michael
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