Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 669795 |
Datum | 01.03.2011 13:04 MSG-Nr: [ 669795 ] | 10882 x gelesen |
Gut, aber dann sind wir uns auch einig. Für Dich sind die beispielhaften Kriterien (die mir auf UC's Nachfrage spontan eingefallen sind) so entscheidend, dass Du sie tatsächlich als harte (Auschluss-)Kriterien in eine Ausschreibung aufnimmst. Das ist auch so in Ordnung und das kann man auch so sehen.
Für andere mag das nicht so sein, die kommen vielleicht im Rahmen ihrer Bewertung dazu, sie nur als weiche Kriterien über die Punkteregelung drin zu lassen. Das kann ja jeder, der eine Ausschreibung veröffentlich für sich selbst entscheiden.
Dann bleiben aber eben noch andere Kriterien, wie das der Ursprungsfrage "Entfernung Servicewerkstatt" oder die von anderen genannten Beispiele wie "Reaktionszeit", die für das Punktesystem taugen. Und wenn man noch 'ne Weile drüber nachdenkt, fallen einem vielleicht auch weitere ein.
Aber, nur um das zum Abschluss nochmal zu betonen, es ging mir ja nur drum, eine Möglichkeit aufzuzeigen, mit Hilfe des Punktesystems harte Ausschlusskriterien bei Bedarf in weiche Bewertungskriterien umwandeln zu können.
Grüße
Thomas
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