Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 669814 |
Datum | 01.03.2011 14:46 MSG-Nr: [ 669814 ] | 10863 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Thomas EdelmannBei deiner digitalen Bewertung hast du kein Angebot mehr, ...
Richtig. Aber wenn ich eine Energiebinaz als wichtig ansehe (und das sollte für den Hersteller kein Hexenwerk sein diese zu erstellen, er macht as ja nicht zum ersten Mal) und ein Hersteller liefert keine, bekommt den Zuschlag und später zieht mir die Karre dauernd die Batterien leer, was habe ich dann davon?
Oder ein Hersteller liefert keine Infos über die Achslastverteilung und ich habe später ein schwammiges bis gefährliches Fahrverhalten, weil selbst die grenzwertigen Werte nur mit voller Mannschaftskabine erreicht werden. Auch das gibt nachher nur Ärger.
Das sind für mich alles Dinge, die einfach zu einem Angebot dazu gehören.
Natürlich ist es für die Hersteller "lästig", wenn sie dies für jedes einzelne LF neu machen müssen. Bei entralbeschaffungen auf Landesebene wo je Jahr ein einheitliches Los von 50 LF 10/6 und 50 LF 20/16 beschafft wird ist das natürlich sinnvoller zu kalkulieren.
Aber wir wollen ja unbedingt, dass jede noch so kleine Kommune eine Investition von mehreren hunderttausend Euro selbst verwurstelt. Und das möglichst ohne fachliche Beratung. Wohingegen ein Hochbauvorhaben in der Größenordnung immer von einem Fachmann wie Architekt oder Bauing geplant und überwacht wird und keiner auf die Idee kommen würde "ach, der hat aber keine Statikberechnung mitgeliefert, ist aber so schön günstig und die fehlende Statikberechnung gibt nur 2 Wertungspunkte Abzug".
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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