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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bund-LF als Ersatz für tägliche Gefahrenabwehr/ war Sparen 2011? | 30 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 670084 | ||
Datum | 02.03.2011 18:31 MSG-Nr: [ 670084 ] | 5948 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz ch sehe das aus niedersächsischer Sicht: Ein notwendiger Feuerwehrstandort hat primär von der Kommune mit dem für den Grundschutz notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden. In Niedersachsen gibt es aber auch Einheiten für überörtliche Aufgaben im Rahmen des Brandschutzgesetzes "Kreisfeuerwehrbereitschaften". Diese werden nach Erlass aus den örtlichen Einheiten des Grundschutzes gebildet und dürfen diesen um bis zu 50% schwächen. Diese Bereitschaften nehmen ja in NdS die KatS Aufgaben im Brandschutz und Hilfeleistung war. Bei uns (WL) sind das über 110 Fahrzeuge. Davon 3 Bundesfahrzeuge 2x LF16TS und Dekon-P. Irgend wie sehe ich nicht das sich Land oder Bund übermäßig beteiligen. Die Kommunen helfen sich eben gegenseitig. Gruß Ingo | ||||
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