Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bund-LF als Ersatz für tägliche Gefahrenabwehr/ war Sparen 2011? | 30 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 670132 |
Datum | 02.03.2011 22:19 MSG-Nr: [ 670132 ] | 5997 x gelesen |
Infos: | 01.03.11 Zeitungsartikel Schwäbische Zeitung
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Katastrophenschutz
Kreisfeuerwehrbereitschaft
Landkreis
Löschgruppenfahrzeug
Berufsfeuerwehr
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Moin Ingo,
Geschrieben von Ingo zum Felde Geschrieben von Carsten Kranz"ch sehe das aus niedersächsischer Sicht: Ein notwendiger Feuerwehrstandort hat primär von der Kommune mit dem für den Grundschutz notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden."
In Niedersachsen gibt es aber auch Einheiten für überörtliche Aufgaben im Rahmen des Brandschutzgesetzes "Kreisfeuerwehrbereitschaften". Diese werden nach Erlass aus den örtlichen Einheiten des Grundschutzes gebildet und dürfen diesen um bis zu 50% schwächen.
Was hat das mit der notwendigen kommunalen Mindestausstattung zu tun?
Geschrieben von Ingo zum FeldeDiese Bereitschaften nehmen ja in NdS die KatS Aufgaben im Brandschutz und Hilfeleistung war. Bei uns (WL) sind das über 110 Fahrzeuge. Davon 3 Bundesfahrzeuge 2x LF16TS und Dekon-P.
Ich war selbst zehn Jahre als Führungskraft (stv ZF) in einer KFB tätig. Bevor die Bundeskomponenten in unsere Bereitschaft kamen, waren dafür kommunale Fahrzeuge eingesetzt. Die konnten dann in den Standorten bleiben um den Grundschutz nicht zu schwächen. Soll heißen: Wir haben unsere Bereitschaft dadurch Fahrzeugmäßig nicht vergrößert.
Geschrieben von Ingo zum FeldeIrgend wie sehe ich nicht das sich Land oder Bund übermäßig beteiligen. Die Kommunen helfen sich eben gegenseitig.
Ist ja klar, das ist ja hier auch schon lange so Standart und soll ja auch so bleiben.Es war ja auch nie Aufgabe des Bundes, sich an Aufgaben der Kommunen zu beteiligen.
Nur: wieviel reine Bundeskomponenten haben wir denn noch in Niedersachsen? Bei uns im LK Celle sind es noch drei (2 LF 16-TS,ein Dekon-P), der Rest ist kommunalisiert, z.T. modifiziert und damit aus dem Rennen. Ich bin der Meinung, dass bundeseigene Fahrzeuge nicht die alleinige Ausstattung eines Feuerwehrstandortes darstellen sollen, sondern ihn bestenfalls ergänzen. Und damit meine ich nicht unselbständige Außenwachen Freiwilliger feuerwehren sondern eigenständige Wehren ohne kommunales (Lösch)Fahrzeug. Ich kenne in Niedersachsen keine Wehr, die dauerhaft nur über ein Bundesfahrzeug verfügt(e), ich lasse mich aber gern eines besseren belehren. Mir ist klar, das dies früher in einigen Gegenden (z.B. Braunschweig mit BF für den Grundschutz) anders war, jedoch hat sich das auch da massiv geändert und wahrscheinlich nicht ohne Grund. Ich rede auch nicht von kommunalisierten LF 16-TS, sondern von Fahrzeugen die nach wie vor Bundeseigentum sind. Diese dürfen laut Feuerwehrverordnung nicht auf den kommunalen Fahrzeugbestand angerechnet werden. Schaut man sich auch mal die normmäßige Beladung, z.B. eines LF 16-TS an, ist der Einsatzwert für das Alltagsgeschäft ja auch eher begrenzt.
Gruß,
Carsten
Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)
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