Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 670541 |
Datum | 06.03.2011 19:52 MSG-Nr: [ 670541 ] | 10881 x gelesen |
Moin!
Kann es sein, dass sich der Mitarbeiter mehr an einem Detail des Kriteriums stört?
Entscheidend dürfte ja nicht sein, dass der Fahrgestellhersteller eine Servicewerkstatt selbst unterhält, sondern dass er eine oder mehrere in 50 km Entfernung benennt, ggf. als Unterauftragnehmern. (vgl. VK Bund)
Das Problem steckt m.E. im Detail: Ihn zu zwingen selbst eine solche Werkstatt zu unterhalten, dürfte über das Ziel hinausgehen und könnte disrkiminierend sein.
Habt Ihr mal darüber nachgedacht, es über Reaktionszeiten zu lösen, wenn er ohnehin die Service- und Wartungsleistung erbringen soll?
Zudem solltet Ihr in Eurem Vergabevermerk eine Begründung dokumentieren, warum es 50 km sein müssen. Wenn Ihr deswegen jemanden ausschließt und es auf er Grenze von 50 km liegt, werdet Ihr Euch vielleicht noch über Fahrstrecke oder Luftlinie unterhalten. ;-)
Viele Grüße
Sven
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